Sidebar 1

Montage­bedingungen

des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs vom Juli 1999
Diese Montagebedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne § 1 Abs. 1 Zif. 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. 49. Stück/1979 zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Downloads:

Hier können Sie unsere Montagebedingungen für ihre Dokumentation herunterladen: